Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Bekanntmachuug des Minifterinms des Kirchen- und Schulweseus, 
betreffend die am polytechnikoem in Situltgart abzuhaltende malhematisch-naturwissenschaftliche Vorprüsung 
für Kandidaten des Lau- und des Maschinen-Ingenieursachs. 
Vom 6. Juli 1883. 
Unter Beziehung auf die Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schul- 
wesens vom 23. Mai d. J., betreffend die am Polytechnikum in Stuttgart abzuhaltende 
mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Kandidaten des Bau= und des Ma- 
schinen-Ingenieurfachs, wird hiemit bekannt gemacht, daß die in §. 9 dieser Verfügung 
erwähnte Prüfungsgebühr auf den Betrag von 10 für den einzelnen Theilnehmer 
festgesetzt worden ist. 
Zugleich ist §. 1 Abs. 2 der genaunten Verfügung dahin zu berichtigen, daß es 
statt: „Eintritt in die Maschinenbaufachschule“ heißen sollte: „Eintritt in die Ingenieur- 
beziehungsweise Maschinenbaufachschule.“ 
Stuttgart, den 6. Juli 1883. 
Geßler. 
Verfügung des Finanzministerinms, 
betreffend die Ausfertignug von Uebergangsscheinen durch das Grenzsteneramt Aldingen, 
Kameralamts Speichingen. 
Vom 11. Juli 1883. 
Nachdem das Grenzsteueramt Aldingen, Kameralamts Spaichingen, zur Ausfertigung 
von Uebergangsscheinen für kontrolepflichtige Bier sendungen ermächtigt worden ist, wird 
dieß unter Bezugnahme auf §. 9 der Verfügung vom 3. Juni 1868, betreffend die 
Behandlung des Verkehrs mit den in den einzelnen Zollvereinsstaaten einer innern Steuer 
oder einer Uebergangssteuer unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen (Reg. Blatt 
S. 251) mit dem Anfsügen zur öffentlichen Kenntnuiß gebracht, daß gegenwärtige Verfü- 
gung sofort in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 11. Juli 1883. 
Für den Staatsminister: 
Ebert.
	        
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