Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

185 
19. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 31. Juli 1883. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung der Minislerien des Innern und der Finanzen, betrefsend die Einfuhr und die Ausfuhr von Pflanzen 
und sonstigen Gegenständen des Wein= und Gartenbaues. Vom 23. Juli 1883. — Verfügung des Ministeriums 
des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb homöopathischer Apotheken und Dispensatorien. Bom 
25. Juli 1888. 
  
Hekanntmachung der Ministerien des Junern und der Finanzen, 
betreffend die Cinfuhr uud die Ausfahr von Pflanzen und sonstigen Gegentänden 
des Wein- und Gartenbanes. 
Vom 23. Juli 1883. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 12. d. M. 
betreffend die Einfuhr und die Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des 
Wein= und Gartenbaues zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. Juli 1883. 
Für den Staatsminister der Finanzen: 
Hölder. Wintterlin. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Einfuhr und die Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen 
des Wein- und Gartenbanes. 
Vom 12. Juli 1883. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 4 Ziffer 1 und im §. 5 Ziffer 1 und 3 der 
Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und
	        
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