Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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M 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 20. August 1883. 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Juslizministeriums, betrefsend den künstlerischen Sachverständigenverein für Württemberg, Baden 
und Hessen. Vom 7. August 1888. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Einrichtung von 
Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strasurtheile. Vom 14. August 1883. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Anskuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehs- 
rigen Pflänzlinge. Bom 28. Juli 1888. — Bekanntmachung des K. Medizinalkollegiums, Abtheilung für die 
Staatskrankenanstalten, betreffend die Erhöhung des Verpflegungsgelds für die Schwangern und Wöchnerinnen, 
welche gegen vollen Kostenersatz in die mit der Landeshebammenschule verbundene Gebäranstalt in Stutigart 
ausgenommen werden. Vom 6. August 19883. 
  
  
Gekanntmachung des Jastizministerinme, 
betreffend den künstlerischen Sachverständigenverein für Württemberg, Baden und Hessen. 
Vom 7. August 1883. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 5. d. M. 
den Direktor der Kunstschule von Liezen-Mayer in Stuttgart, nachdem derselbe behufs 
Annahme einer Professur an der Kunstakademie zu München die nachgesuchte Dienst- 
entlassung erhalten hat, der Funktion eines Mitglieds und Vorsitzenden des künstlerischen 
Sachperständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen enthoben und an seiner 
Stelle den künftigen Direktor der Kunstschule, Historienmaler Cl. Schraudolph in 
München zum Mitglied und Vorsitzenden dieses Vereins gnädigst ernannt. 
Solches wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Dezember 1876 
(Reg. Blatt von 1877 S. 1) hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 7. August 1883. 
Für den Staatsminister: 
Köstlin.
	        
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