Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Hekanntmachung den Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Gesangverein „Lingkranz Heilbrens.“ 
Vom 12. Oktober 1883. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 9. I d. M. 
dem Gesangverein „Singkranz Heilbronn,“ welcher seinen Sitz in Heilbronn hat, auf 
Grund der vorgelegten Statuten und unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juri- 
stische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 12. Oktober 1883. 
Hölder. 
Verfügnug des Ministerinms des Kirchen- und Schulweseus, 
betrefsend die Einrichtung einer prüfungsanstalt für landwirthschestliche Maschinen und Geräthe 
in Hohenheim. Vom 25. Oktober 1883. 
Nachdem in dem für 1. April 18 85/8, verabschiedeten Etat die Mittel zu Einrichtung 
und Unterhaltung einer Prüfungsanstalt für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe 
in Hohenheim zur Verfügung gestellt worden sind, wird in Absicht auf die Organisation 
und den Betrieb dieses Instituts hiemit Nachstehendes verfügt: 
8. 1. 
Die Prüfungsanstalt für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe zu Hohenheim 
hat den Zweck, neue und wesentlich verbesserte ältere landwirthschaftliche Maschinen und 
Geräthe eingehend auf ihre Brauchbarkeit für die Praxis zu prüfen. 
S. 2. 
Die Geschäfte der Prüfungsanstalt besorgt eine Kommission, welche aus dem Direktor 
des Instituts, den zwei Professoren der Landwirthschaft an der Akademie, dem Guts- 
wirthschaftsinspektor und dem Fabrikmeister in Hohenheim, ferner aus einem Techniker 
und zwei praktischen Landwirthen des Landes besteht. Vorsitzender der Kommission ist 
der Direktor, Geschäftsführer der Professor der Maschinen= und Geräthekunde, Stellver- 
treter des Vorsitzenden der andere Professor der Landwirthschaft. In besonderen Fällen 
können auch noch weitere Professoren der Akademie beigezogen werden.
	        
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