Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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M 27. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 22. November 1883. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betrefsend ein Nachtragsverzeichniß solcher hö- 
heren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jfährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 24. Oktober 1883. — Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, betressend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Verein für das Wohl der arbeiten: 
den Klassen in Stuttgart. Vom 2. November 1883. — Berfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schul- 
wesens, betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen der landwirkhschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 
Bom 8. November 1888. 
  
Sekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegsweseus, 
betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher höheren Kehranstalten, welche zur Ausllellung von Beusuissen 
über die wissenscheftliche Befähiguns für den einjährig-freiwiligen Militärdiens berechtigt sind. 
Vom 24. Oktober 1883. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 42 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 17. Oktober 1883, betreffend ein Nachtrags- 
verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 24. Oktober 1883. 
Hölder. Steinheil.
	        
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