421
Berichtigung der Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche Reich. Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und des Kriegewesens vom 25. Januar 1883. 3.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind,
s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst.
Abänderungen und Ergänzungen der 85. 4 und 16 des revidirten Pferdeaushebungeregle-
ments für das Königreich Württemberg vom 16. November 1876. Verfügung der
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 5. Dezember 1883. 402.
N.
Nagold, s. Langholzflößerei.
Naturalverpflegung der Truppen s. Militärwesen.
Niederlageverwalter f. Staatebeamte.
Notariatssporteln. Gesetz vom 8. Juni 1883. 101. Berichtigung. 184.
Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen vom 22. Juni 1883 in Betreff
der Vollziehung dieses Gesetzes. 133.
s. auch Erbschafts= und Schenkungesteuer.
Notariatswesen. Führung der Geschäftstagbücher und Erstattung der Geschäfteberichte durch
die Bezirksnokare sowie Prüfung ihrer Geschäftsfuhrung durch die Amtsgerichte. Verfügung
des Justizministeriums vom 23. Juni 1883. 150.
O.
Oertliche Verbrauchsabgaben s. Verbraucheabgaben.
p.
Pferdeaushebung. Abänderungen und Ergänzungen der S§. 4 und 10 des revidirten Pferde-
aushebungsreglements für das Königreich Württemberg vom 16. November 18760. Ver-
fügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom v. Dezember 1883. 402.
Pflanzen. Einfuhr und Auefuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein= und Garten-
baues. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 23. Juli 1883.
185. und vom 14. November 1883. 307.
Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänglinge. Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und der Finanzen vom 28. Juli 1883. 198. und Verfügung
des Ministeriums des Innern vom 15. September 1883. 209.
Polizeiwesen. Berichtigung der im Reg. Blatt von 1882 S. 431 ff. enthaltenen Verjügung des
Ministeriums des Innern vom 23. November 1882, betreffend die Herstellung von Feuer-
ungseinrichtungen, vom 28. Dezember 1882. 2.