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die Überweisungen des Reiches, soweit sie im Etat nicht vorgesehen
sind, die Gelder aus der französischen Kriegsentschädigung
und manches andere mehr. Von den Zwecken der Restverwaltung
ist hier nur zu erwähnen, daß ihr neben der Abwicklung der
Reste abgelaufener Finanzperioden auch der Ausgleich der Fehlbeträge
— nach württembergischem Sprachgebrauch Abmängel
genannt — in den Rechnungsabschlüssen des Staatshaushaltes obliegt.
So erklärt es sich, daß in der im Anhang beigegebenen
Tabelle die Rechnungsergebnisse der laufenden Verwaltung bis
1900 überhaupt keine Fehlbeträge aufweisen, obwohl z. B. im
ersten Abschnitte der hier besprochenen Periode, d. i. bis 1884,
die laufende Verwaltung mit Fehlbeträgen abschloß. Soviel Kritik
die Einrichtung der sogenannten Restverwaltung vom Standpunkte
der Durchsichtigkeit und Einheitlichkeit der Etatwirtschaft hat
erfahren müssen, in den finanziellen Beziehungen Württembergs
zum Reiche hat sie sich ähnlich wie das Guthaben, das Baden in
seiner Amortisationskasse bei der Eisenbahnschuldentilgungskasse
besitzt, als eine »Reserve des allgemeinen Staatshaushaltes« erwiesen
oder, wie Philippovich die badische Einrichtung nennt,
als einen Puffer, durch welchen die Finanzen den unvorhergesehenen
und drückenden Stößen, welche die Anforderungen des Reiches
auf das Gleichgewicht der Haushalte der Einzelstaaten ausübten,
einen ausgleichenden Widerstand entgegenstellen konnten).
Freilich, gänzlich vor finanziellen Verlegenheiten vermochte die
aus den verschiedensten, ihrem Wesen zum Teil fremdartigen Quellen
gespeiste Restverwaltung den württembergischen Staatshaushalt
nicht entfernt zu bewahren. Im Gegenteil, trotz dieser Einrichtung
gelang es in der ersten Hälfte der hier erörterten Finanzperiode
nur mit großer Mühe und unter Inanspruchnahme außerordentlicher
Hilfsmittel, das Gleichgewicht des Finanzhaushaltes aufrecht
zu erhalten. Zur Deckung des für die Finanzperiode 1879/80 berechneten,
sowie des bei der Abrechnung in noch größerem Ausmaße
sich ergebenden Fehlbetrages mußte der Staatskredit in
Anspruch genommen werden. In gleicher Weise, wenn auch in
anderer Form, mußte das Gleichgewicht des Landeshaushaltes für
die beiden Finanzperioden 1881/84 hergestellt werden. Der laufenden
Verwaltung wurden zu diesem Zwecke nach und nach
9,9 Millionen Mk. aus Anleihen zugeschossen. Bei der Abrechnung
1) Bericht der Finanzkommission der Kammer der Standesherren vom 2ıI. März
1891 (abgedruckt im Finanzarchiv 1891, S. 345 ff.), Philippovich, Der badische Staatshaushalt,
S. 228.