Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

103 
11. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 26. Mai 1884. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien, betreffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter im 
Civilstaatsdienste. Vom 15. Mai 1884. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betressend die Ernennung 
eines Mitglieds des musikalischen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 16. Mai 
1884. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betressend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl 
für die Stadt Stuttgart. Vom 20. Mai 1884. 
  
Lekanntmachung sämmtlicher Ministerien, 
betreffend die Hestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter im Civilstaatedienste. 
Vom 15. Mai 1884. 
Das Verzeichniß der den Militäranwärtern im Württembergischen Staatsdienst 
vorbehaltenen Stellen, welches der Bekanntmachung vom 21. September 1882 als Bei- 
lage zu Ziffer 2 der Bestimmungen für Württemberg angehängt ist (Reg. Blatt S. 268 
bis 270), wird durch das nachstehende Verzeichniß ersetzt. 
Stuttgart, den 15. Mai 1884. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Faber. Hölder. Steinheil.
	        
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