Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Kanzleihilfsarbeiter bei der Baugewerkeschule, 
Pedelle, Hausmeister, Diener, Famuli, Aufwärter, Gehilfen, Aufseher und sonstigen Offizianten 
an den Unterrichts-, Bildungs= und Erziehungsanstalten und den mit solchen verbundenen 
Instituten, soweit die Inhaber der Stellen von der Staatsbehörde ernannt werden und 
nicht technische Kenntnisse haben müssen, 
Diener bei den Sammlungen des Staats, 
Krankenwärter, Maschinisten, Heizer bei den Kliniken, 
Pferdewärter bei der Thierarzneischule. 
VI. Im Finanzdepartement: 
Die Stellen der 
Stadtumgelder, Stadt= und Ortsacciser, 
Steuerwachtmeister und Steuerwächter, 
Zolleinnehmer, 
Revisionsaufseher, 
Salzsteuer-, Rübenzuckersteuer= und Grenzaufseher, 
Lithographen und Drucker bei der lithographischen Anstalt und dem statistisch-topographischen 
Bureau, 
Garten= und Alleenaufseher beim Apanageschloß in Ludwigsburg, 
Platzmeister, Hüttenknechte, Kohlenmesser und Salzpacker bei den Berg= und Hüttenwerken und 
Salinen, 
des Fabrikboten in Weissenau. 
Gekanntmachung des Justizministerinms, 
betreffend die Ernennung eines Mitglieds des musikalischen Sachverständigenvereins für Württemberg, 
Gaden und Hessen. Vom 16. Mai 1884. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 14. I. M. 
den Musikdirektor Max Seifriz, Mitglied und Orchesterdirigenten der K. Hofkapelle in 
Stuttgart, an Stelle des verstorbenen Professors Dr. Ludwig Stark daselbst zum stell- 
vertretenden Mitglied des nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 gebildeten musika- 
lischen Sachverständigenvereins für Württemberg, Baden und Hessen gnädigst zu ernennen 
geruht. 
Solches wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. März 1872 
(Reg. Blatt S. 105) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 16. Mai 1884. 
Faber.
	        
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