Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Bekanntmachnng des Ministeriums des Innnern, 
betreffend die Aenderung des Namens des württembergischen Schullehrer-Unterstühungsvereins in Sinttgart. 
Vom 29. August 1884. 
Nachdem der württembergische Schullehrer-Unterstützungsverein in Stuttgart, welchem 
durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 3. Juni 1846 
(Reg. Blatt S. 284) die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind, mit 
Genehmigung der K. Staatsregierung den Namen: „Württembergischer evangelischer 
Schullehrer-Unterstützungsverein“ angenommen hat, wird dies hiemit zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 29. August 1884. 
Hölder. 
Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. 
Vom 30. August 1884. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 34 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahr 1884 erlassene Bekanntmachung vom 20. August 1884, be- 
treffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Rußland zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 30. August 1884. 
Der Staatsminister des Innern: Der Departementschef des Kriegswesens: 
Hölder. Steinheil. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 29. März 1882 (Centralblatt 1882 S. 146) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Lindes in St. Peters- 
burg für die Monate August und September dieses Jahres auf Grund des §. 41 Ziffer 2 
des ersten Theils der Wehrordnung vom 28. September 1875 die Ermächtigung ertheilt 
worden ist, in Vertretung des Dr. Maßmann die daselbst unter Ziffer 1 a und b be- 
  
*) Regierungsblatt von 1882 S. 153.
	        
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