Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeuguissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — 
desgleichen Namhastmachung provisorisch berechtigter Austalten; — Eingehen einer derartigen Anstalt. 
Vom 5. November 1884. 
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nr. 44 des Centralblattes für 
das deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 24. Oktober 1884, betreffend ein 
Nachtragsverzeichniß solcher höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind; — desgleichen Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; — Eingehen 
einer derartigen Anstalt, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 5. November 1884. Hölder. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. (S. 129°") wird hierunter ein Nachtrags- 
Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I. der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dieust berechtigt sind. 
A. Lehraustalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse 
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befählgung erforderlich ist. 
a. Gymnasten. 
Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
Provinz Ostpreußen. 1 Das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium zu Cöln (A. a. 
Das Gymnasium zu Wehlau (bisher Real-Gym- 1 I. 232 a. a. O.). 
nasium, A. b. I. 6 des Verzeichnisses vom Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten 
29. April d. J., S. 129). Gymnasium seither verbundene Königliche Real- 
Provinz Hannover. EIymnasium zu Cöln (&. b. I. 82 a. a. O.) 
Das Gymnasium zu Wilhelmshaven. l ist zu Ostern 1884 eingegangen. 
*) Regierungsblatt Seite 116.
	        
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