Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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M. 
Maaß= und Gewichtswesen s. Aichwesen. 4 
Medizinalwesen. Maßregeln wider die Cholera. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
2. August 1884. 157. 
Bereitung von Phosphorzündhölzern. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
12. August 1884. 185. 
Abänderung und Ergänzung der Arzneitaxe vom 16. Dezember 1882. Bekanntmachung des 
Medizinalkollegiums vom 19. Dezember 1884. 241. 
s. auch Prüfungen. 
Militäranwärter. Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter im Civilstaatsdienste. 
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien vom 15. Mai 1884. 103. Druckfehlerberichtigung 148. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1884. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 24. Dezember 1883. 3. 
Berichtigung der Landwehrbezirkseintheilung für das deutsche Reich. Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 29. April 1884. 54. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 30. August 1884. 202. 
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, s. Ein- 
jährigfreiwilliger Militärdienst. 
Anstellung der Militäranwärter im Civilstaatsdienst s. Militäranwärter. 
Masstarische Sachverständige s. Sachverständigenvereine. 
N. 
Naturalverpflegung der Truppen s. Militärwesen. 
Neckarschifffahrt. Verfügungen des Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1884, betreffend 
die Schifffahrtspolizei= und Floßordnung für den Reckar von Heilbronn abwärts. 57. 
die Untersuchung der Neckarschiffe und die Ausstellung der Schiffsatteste. 82. 
die Neckarschifferpatente und die Dienstbücher der Schiffsmannschaften. 96. 
Neuer Klub f. Juristische Persönlichkeit. 
O. 
Oertliche Verbrauchsabgaben (. Verbrauchsabgaben. 
P. 
Pflegschaftswesen. Ausfolge pflegschaftlichen Vermögens bei der Beendigung oder dem Uebergang 
der pflegschaftlichen Verwaltung. K. Verordnung vom 10. Oktober 1884. 205.
	        
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