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Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Vexzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
I. Königreich Prenben.
a. Oeffentliche Lehranstalten.
*,)1. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg,
12. - -Brieg,
13. Cleve,
4. Dahme,
5. Eldena,
16. Flensburg,
7. Heiligenbeil,
8. -Herford,
9. — Hildesheim,
x10. Viegnit,
11. Lidinghausen,
12. * Marggrabowa
in Ostpr.,
18. * Marienburg in
Westpr.,
14. * Samter,
15. Schivelbein in
Pomm.,
16. Oü Weilburg.
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten
b. Privat-Lehranstalten.
19. Die Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künk-
ler und Dr. Burkart zu Biebrich,
118. Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt,
#19. das Erziehungs-Institut von W. Bröt(früher
Ruoff-Hassel) zu Frankfurt o. Main,
120. die Lehr- und Erziehungs--Anstalt von Friedrich
Bangert (früher Schenck-Garnier) zu Fried-
richsdorf bei Homburg,
21. das Erziehungs-Institut von Karl Harrach zu
St. Goarshausen,
22. die Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lich-
terfelde bei Berlin,
Handelsschule des Dr. Lindemann (früher
Nölle) zu Osnabrück,
24. das Erziehungs-Institut des Dr. Franz Knicken-
berg (früher J. Kuickenberg sen.) zu Telgte.
28.
II. Königreich Bahern.
f1. Die Allgemeine Handels-Lehranstalt von Joh.
Stohlmann zu Augsburg,
haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
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