Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Vexzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche 
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Verzeichniß. 
I. Königreich Prenben. 
a. Oeffentliche Lehranstalten. 
*,)1. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, 
12. - -Brieg, 
13. Cleve, 
4. Dahme, 
5. Eldena, 
16. Flensburg, 
7. Heiligenbeil, 
8. -Herford, 
9. — Hildesheim, 
x10. Viegnit, 
11. Lidinghausen, 
12. * Marggrabowa 
in Ostpr., 
18. * Marienburg in 
Westpr., 
14. * Samter, 
15. Schivelbein in 
Pomm., 
16. Oü Weilburg. 
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten 
b. Privat-Lehranstalten. 
19. Die Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künk- 
  
  
ler und Dr. Burkart zu Biebrich, 
118. Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, 
#19. das Erziehungs-Institut von W. Bröt(früher 
Ruoff-Hassel) zu Frankfurt o. Main, 
120. die Lehr- und Erziehungs--Anstalt von Friedrich 
Bangert (früher Schenck-Garnier) zu Fried- 
richsdorf bei Homburg, 
21. das Erziehungs-Institut von Karl Harrach zu 
St. Goarshausen, 
22. die Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lich- 
terfelde bei Berlin, 
Handelsschule des Dr. Lindemann (früher 
Nölle) zu Osnabrück, 
24. das Erziehungs-Institut des Dr. Franz Knicken- 
berg (früher J. Kuickenberg sen.) zu Telgte. 
28. 
II. Königreich Bahern. 
f1. Die Allgemeine Handels-Lehranstalt von Joh. 
Stohlmann zu Augsburg, 
haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
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