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Und wie traurig wäre es für den Kirchenhistoriker, hier ein
Faktum zu haben, wo er entweder annehmen müßte, daß,
ehe noch ein halbes Jahrhundert nach der nicaäischen Synode
verfloß,, derselben schon. drei und fünfzig Canones angedichtet
worden seyen, und so angedichtet worden, daß ein berühmter
und gelehrter Bischof des Morgenlandes, dessen eigentliche
Absicht Erforschung der Geschichte der nicäischen
Spnode war, diese unächten von den echten nicht mehr zu
unterscheiden gewußt hätte; oder aber, wo er sich auf der
andern Seitr zu dem unvernünftigen kritischen Skepticismus
nöthigen lassen müßte, daß das einstimmige Zeugniß der
Prisca, Bidoriana, Johannis Scholastici, Dionysü etc.
zu Bestimmung der Aechtheit der nicäischen Schlüsse nicht
hinreiche. Noch ein stärkerer Grund. Die Afrikaner schickten
zu Anfang des fünften Jahrhunderts eine feierliche Gesandtschaft
nach Constantinopelt, um von dorther, wo die Originalien
der nicäischen Schlüsse liegen sollten, beglaubigte Abschriften
zu erhalten. Man hat das Aktenstück, das ihnen
damals zukam 5), und es enthält nichts, als was in Johann
Scholastikus, Dionys und andern enthalten isi. Hier
stünde also ein recht aktenmäßiger Zeuge aus dem ersien
Viertel des fünften Jahrhunderts gegen einen andern nach
allen Kennzeichen von Glaubwürdigkeit höchst wichtigen
Jeugen aus dem letzten Viertel des vierten Jahrhunderts.
Und der Streit betrifft nicht nur etwa eine historische Belichen
Aktenstück entstehen könne, f. an einem Beispiel gezeigt im
Geschichtsforscher, IV. Chl. S. 45.
Hätten wir die Uebersetzung des Maruthas selbst, so wäre zwischen
allen diesen Hppothesen bald gewählt; aber bei einem solchen
Mangel bestimmter Nachrichten, was läßt sich nicht immer gegen
jede derselben noch einwenden?
Mlansi, Tom. IV. col. 40, elc.