Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend die provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zenugnissen über die 
wissenschaftliche Lefähigung für den einjährigfreiwilligen Militärdienst. 
Vom 20. Mai 1885. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 20 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 14. Mai 1885, betreffend die provisorische 
Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 20. Mai 1885. 
Hölder. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. v. Mts. (Seite 187)" wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der (i) Privatanstalt des Dr. A. Michard Lange jun. zu 
Hamburg provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf 
Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs- 
kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Zugleich wird der verliehenen Berechtigung hiermit rückwirkende Kraft zu Gunsten derjenigen 
Schüler beigelegt, welche die zu Ostern d. J. an der Anstalt abgehaltene Entlassungsprüfung 
wohl bestanden haben. 
Berlin, den 14. Mai 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
*) Regierungsblatt Seite 88. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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