Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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den  Grenzsteuerämtern  und  Ortssteuerämtern  im  Kameralamtsbezirk:
Altshausen.  .  .  .  .  .  Enztofen.
Jettkosen  Koörigseggwald
Mengen  Saulgau.
Scheer  ))))89
Dörzbacch.  Stchnthal.
Böblingen  .  Siindelfingen.
Binsdoif  denfrabaiset  ....
Vöhringen.  ....  ..  Sulz.
Langnau.  .  .  .  ..  Laimnan.
Hemigef  .........  Tettnang.
Kolbingen  DTuttlingen.
Langennnnne  Ulm.
Metbingen  -  UAlnach.
Valhingen-  Sersheim  .  ...  .  .  Vaihingen.
Winneden  Wiaiblingen.
Aulendorf  “  G  MWMWaldsee.
FriesenhofoenKn:::
JIsny  ...........·.
Leutlirrh..  .  .  .  ...  Bengen
Neuravensburg  .....
Zußdorf.......  Waldburq  .....Weinqarten
Dtetcnhe1m.....  ....W1blmgen

4)  Den  jetzt  schon  zur  ausstellng-  von  ibergangsscheinen  für  kontrollepflichtige
Bier=  und  Branntweinsendungen  befugten  Grenzsteuerämtern
Mühlacker,  Kameralamtsbezirk  Maulbronn,

Schwenningen,  „  Rottweil,
Aldingen,  „  Spaichingen,
und  Feuerbach,  „  Stuttgart

ist  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  kontrollepflichtige  Gegenstände
  überhaupt,  sowie  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuerrückvergütung
  ausgehenden  Branntweins  ertheilt  worden.