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den Grenzsteuerämtern und Ortssteuerämtern im Kameralamtsbezirk:
Altshausen. . . . . . Enztofen.
Jettkosen Koörigseggwald
Mengen Saulgau.
Scheer ))))89
Dörzbacch. Stchnthal.
Böblingen . Siindelfingen.
Binsdoif denfrabaiset ....
Vöhringen. .... .. Sulz.
Langnau. . . . .. Laimnan.
Hemigef ......... Tettnang.
Kolbingen DTuttlingen.
Langennnnne Ulm.
Metbingen - UAlnach.
Valhingen- Sersheim . ... . . Vaihingen.
Winneden Wiaiblingen.
Aulendorf “ G MWMWaldsee.
FriesenhofoenKn:::
JIsny ...........·.
Leutlirrh.. . . . ... Bengen
Neuravensburg .....
Zußdorf....... Waldburq .....Weinqarten
Dtetcnhe1m..... ....W1blmgen
4) Den jetzt schon zur ausstellng- von ibergangsscheinen für kontrollepflichtige
Bier= und Branntweinsendungen befugten Grenzsteuerämtern
Mühlacker, Kameralamtsbezirk Maulbronn,
Schwenningen, „ Rottweil,
Aldingen, „ Spaichingen,
und Feuerbach, „ Stuttgart
ist die Ermächtigung zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über kontrollepflichtige Gegenstände
überhaupt, sowie zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuerrückvergütung
ausgehenden Branntweins ertheilt worden.