Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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46. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Oktober 1885. 
  
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Nindern, Schafen, Ziegen und 
Schweinen aus Italien und der Schweiz, sowie die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich- Ungarn. 
Vom 24. Oktober 1885. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrehend die Verleihung der juristi- 
schen Persönlichkeit an den Heilbronner Kirchenbauverein. Vom 26. Oktober 
  
Versügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Zirgen und Schweinen aus Jtalien 
und der Schweiz, sowie die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn. 
Vom 24. Oktober 1885. 
Im Hinblick auf die fortdauernde Verbreitung der Maul= und Klauenseuche im 
Königreich Italien, sowie auf die neuerlich mehrfach vorgekommene Einschleppung dieser 
Seuche durch aus Rußland und Rumänien eingeführte Schweinetransporte wird auf 
Grund des §. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen betreffend, (Reichsgesetzblatt S. 153) sowie unter gleichzeitiger Aufhebung 
der Ministerialverfügung vom 9. Juni 1883 (Reg. Blatt S. 132) bis auf Weiteres Nach- 
stehendes verfügt: 
1) Die Ein= und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus 
Italien, sowie die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland und aus 
den Hinterländern Oesterreich-Ungarns ist verboten.
	        
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