Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Die bezüglich der Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus 
Oesterreich-Ungarn bestehenden Einfuhrverbote, beziehungsweise Einfuhrbeschränkungen 
(vergl. die Ministerialverfügungen vom 8. August 1879/Reg. Blatt S. 149), vom 28. Februar 
und 12. März d. J. [Reg. Blatt S. 36 und 54.) bleiben, wie auch die gegenüber den 
Hinterländern von Oesterreich-Ungarn und Rußland erlassenen Verbote der Einfuhr und 
Durchfuhr dieser Thiere in Geltung. 
Stuttgart, den 24. Oktober 1885. 
Hölder. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
bekreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Leilbronner Kirchenbauverein. 
Vom 26. Oktober 1885. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Hoöchster Entschließung vom 
22. d. Mts. dem Heilbronner Kirchenbauverein, welcher seinen Sitz in Heilbronn hat, 
auf Grund der vorgelegten Statuten die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 26. Oktober 1885. 
Hölder.
	        
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