Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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48. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. November 1885. 
Inhallt. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1886. — Verfügung des K. Medizinalkollegiums, Abtheilung für die 
Staatskrankenanstalten, betreffend das Statut für die Landeshebammenschule und Gebäranstalt in Hetttgart- 
Vom 12. November 1885. — Bekanntmachung des K. Medizinalkollegiums, Abtheilung für die Staatskranken- 
anstalten, betreffend die Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Landeshebammenschule und Gebäranstalt 
in Stuttgart aufgenommenen Schülerinnen und Wöchnerinnen, sowie der Entschädigung für die aus der Gebär- 
anstalt abgegebenen Ammen. Vom 12. November 1885. — Berichtigung. 
  
  
  
# gekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend den Abonnementspreit für das Regierungsblatt und für das Reichsgesetzblatt auf das 
falenderjahr r3636. Vom 13. November 1885. 
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1886 des Regierungsblattes ist auf 3 /4 
für das Exemplar festgesetzt worden, derjenige für das Reichsgesetzblatt beträgt 1 /¾ für 
das Exemplar, was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 13. November 1885. 
Faber. 
Verfügung des K. Medizinalkollegiums, Abtheilung für die Staatskrankenanstalten, betreffend 
das Statut für die Landeshebammenschule und Gebäranstalt in Stuttgart. 
Vom 12. November 1885. 
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird in Abänderung der Ver- 
fügung der K. Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten vom 19. Dezember
	        
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