Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

538 
termin 1887, gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde 
genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung 
wohl bestanden haben. 
Gleichzeitig wird der den Anstalten unter 2 und 4 verliehenen Berechtigung rückwirkende Kraft 
zu Gunsten derjenigen Zöglinge beigelegt, welche die zum Ostertermin 1885 abgehaltene Entlassungsprüfung 
bestanden haben. 
Berlin, den 13. November 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
tekanntmachnüg des Finanzministeriums, 
betreffend die Benennung des statistisch-topographischen Bureau. 
Vom 23. November 1885. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. 
gnädigst genehmigt, daß das Königliche statistisch-topographische Bureau ohne Aenderung 
seiner bisherigen Geschäftsaufgabe künftig die Benennung „Königliches statistisches Landes- 
amt“ zu führen habe. 
Stuttgart, den 23. November 1885. 
Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.