Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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S-tempelabgaben s. Reichsstempelabgaben. 
Söterbefälle s. Leichen. 
S-638 teuerwesen. Steuererhebung vom 1. April 1885 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
25. März 1885. 55. 
Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 4 Monate des 
Etatsjahres 1885/86. Verfügung des Steuerkollegiums vom 8. April 1885. 59. Druck- 
fehlerberichtigung 74. 
Desgleichen auf die letzten 8 Monate. Verfügung des Steuerkollegiums vom 10. Juni 
1885. 226. 
Gesetz vom 3. April 1885, betreffend Aenderungen des Gesetzes vom 24. März 1881 über 
die Erbschafts= und Schenkungssteuer. 71. 
Vollziehung dieses Gesetzes. Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen vom 
13. April 1885. 72. 
Gesetz vom 18. Mai 1885, betreffend die Abgabe von Branntwein. 111. 
Vollziehung dieses Gesetzes. Verfügung des Finanzministeriums vom 3. Juni 1885. 135. 
Erhebung der Nachsteuer von Branntwein. Verfügung des Finanzministeriums vom 
3. Juni 1885. 173. 
Ausstellung von Uebergangsscheinen und die Abfertigung des mit dem Anspruche auf 
Steuerrückvergütung ausgehenden Branntweins. Verfügung des Finanzministeriums 
vom 5. Juni 1885. 179. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 26. September 1885 zur Ausführung des Reichs- 
gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben. 403. 
S-trafrechtspflege. Verfahren in den Fällen eines nicht natürlichen Todes oder bei Auffinden 
von Leichen, sowie die Mittheilung von Sterbefällen an das Standesamt unter den Vor- 
aussetzungen des §. 157 der Reichsstrasprozeßordnung. Verfügung der Ministerien der 
Justiz und des Innern vom 19. Februar 1885. 31. 
T. 
Trelegraphendienst s. Staatsdienst. 
Tselegraphenwesen s. Verkehrsanstalten, Unfallversicherung. 
Tiruppenverpflegung (. Militärwesen. 
Truttlingen s. Verbrauchsabgaben. 
u. 
Ueebergangsscheine. Ausstellung von Uebergangsscheinen und die Abfertigung des mit dem 
Anspruche auf Steuerrückvergütung ausgehenden Branntweins. Verfügung des Finanz- 
ministeriums vom 5. Juni 1885. 179. 
Ullm s. Verbrauchsabgaben. 
Unmgeldskommissariate. Verlegung des Wohnsitzes eines Umgeldskommissariats. Bekannt- 
machung des Finanzministeriums vom 23. Dezember 1885. 542. 
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