Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Aus- 
führung dieser Anordnung gefallene Thiere im Jahr 1885. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 9. März 1885. 49. 
der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 4 Monate des Etatsjahrs 
1885/86. Verfügung des Steuerkollegiums vom 8. April 1885. 59. Druckfehlerberichtigung 74. 
Desgleichen auf die letzten 8 Monate. Verfügung des Steuerkollegiums vom 10. Jun 
1885. 226. 
des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1886. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 25. November 1885. 533. 
Unfallversicherung. Unfallversicherungspflicht von Arbeitern und Betriebsbeamten in Betrieben, 
welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 14. Februar 1885. 25. 
Bildung der Berufsgenossenschaften. Bekanntmachung vom 6. Juni 1885. 194. 
Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe. Bekanntmachung vom 15. Juni 1885. 228. 
Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Verfügung vom 15. September 
1885. 355. 
Bildung von Berufsgenossenschaften. Bekanntmachung vom 24. September 1885. 381. 
Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1885 über die Ausdehnung der Unfall= und 
Krankenversicherung. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 22. September 1885. 389. 
Regulativ vom 22. September 1885, betreffend die Wahl der für die Unfallversicherung 
im Geschäftsbereiche der Staatseisenbahn= und Bodenseedampfschiffahrtsverwaltung auf- 
zustellenden Vertreter der Arbeiter und der Beisitzer des Schiedsgerichts, sowie die den- 
selben zu gewährenden Vergütungssätze. 390. 
Regulativ vom 22. September 1885, betreffend die Wahl der für die Unfallversicherung 
im Geschäftsbereiche der Post= und Telegraphenverwaltung aufzustellenden Vertreter der 
Arbeiter und der Beisitzer des Schiedsgerichts, sowie die denselben zu gewährenden 
Vergütungssätze. 396. 
Regulativ für die Wahl der Vertreter der Arbeiter bei der Württembergischen Baugewerks- 
Berufsgenossenschaft und der von diesen zu wählenden Beisitzer zum Schiedsgericht dieser 
Berufsgenossenschaft. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2. Oktober 1885. 444. 
Bezirke für die Wahl der Arbeitervertreter zu der Württembergischen Baugewerks-Berufs- 
genossenschaft. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2. Oktober 1885. 450. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1885, betreffend den bei 
Unsällen von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche 
nach dem Unfall zu leistenden, seitens des Betriebsunternehmers zu erstattenden Mehr- 
betrag an Krankengeld (§. 5 Abs. 9 des Unfallversicherungsgesetzes). 481.
	        
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