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K 11.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. April 1885.
Inhalt.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend Aenderungen in dem Verzeichniß der in den Weinbaugebieten
des Deutschen Reichs gebildeten Weinbaubezirke. Vom 30. März 1885. — Verfügung des Steuerkollegiums,
betressend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 4 Monate des Etatsjahrs
1886/86. Vom 8. April 1885.
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend Aenderungen in dem Verzeichniß der in den Weinbangebieten des Deutschen Reichs
gebildeten Weinbanbezirke. Vom 30. März 1885.
Nachdem das unter dem 4. Dezember v. J. in der Nummer 25 des Regierungsblatts
von 1884 (Seite 234 ff.) veröffentlichte Verzeichniß der auf Grund des Reichsgesetzes
zur Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit gebildeten Weinbaubezirke lant der
in der Nummer 9 des Centralblattes für das Deutsche Reich von 1885 (Seite 50)
abgedruckten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Februar 1885 Aenderungen
erfahren hat, wird diese Bekanntmachung in Nachstehendem gleichfalls zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 30. März 1885.
Hölder.