Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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K  11.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  15.  April  1885.

 

Inhalt.

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betressend  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  in  den  Weinbaugebieten
  des  Deutschen  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke.  Vom  30.  März  1885.  —  Verfügung  des  Steuerkollegiums,
betressend  die  Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbesteuer  auf  die  ersten  4  Monate  des  Etatsjahrs
  1886/86.  Vom  8.  April  1885.

 

Hekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  in  den  Weinbangebieten  des  Deutschen  Reichs
gebildeten  Weinbanbezirke.  Vom  30.  März  1885.

Nachdem  das  unter  dem  4.  Dezember  v.  J.  in  der  Nummer  25  des  Regierungsblatts
von  1884  (Seite  234  ff.)  veröffentlichte  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  Reichsgesetzes
zur  Abwehr  und  Unterdrückung  der  Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke  lant  der
in  der  Nummer  9  des  Centralblattes  für  das  Deutsche  Reich  von  1885  (Seite  50)
abgedruckten  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  18.  Februar  1885  Aenderungen
erfahren  hat,  wird  diese  Bekanntmachung  in  Nachstehendem  gleichfalls  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  30.  März  1885.
Hölder.