Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung der Civilkammer des Landgerichts Hall, 
betreffend die Bestätigung des von den Mitgliedern der Freiherrlichen Kamilie von Adelsheim 
vereinbarten Nachtrags zu dem Stammgntsernenerungsstatut vom 2: (Regierungsblatt 
von 1878 Seite 46). Vom 8. April 1885. 
Die dermaligen männlichen Mitglieder der Freiherrlichen Familie von Adelsheim, 
nämlich: 
1) Freiherr Theodor von Adelsheim, Großherzoglich Badischer Hauptmann a. D., 
2) Freiherr Karl Oktavian Adelbert von Adelsheim, 
3) Freiherr Leopold von Adelsheim, Major z. D., 
4) der minderjährige Sohn des zu 2) Genannten: Freiherr Karl Theodor Josef 
Adelbert von Adelsheim, vertreten durch seinen Vormund, den Kaufmann 
Josef Mostart in Mannheim, 
5) der minderjährige Sohn des zu 3) Genannten: Freiherr Alfred von Adelsheim, 
vertreten durch seinen Vormund, den Generallieutenant z. D. Freiherrn Alfred 
von Degenfeld in Karlsruhe, 
haben in Gemeinschaft mit dem inzwischen verstorbenen Freiherrn Adolf von Adelsheim 
unterm 2.|12. November 1883 einen Nachtrag zu dem Stammgutserneuerungsstatut vom 
tn vereinbart, in welchem zu Art. II dieses Statuts in Bezug auf Genuß und 
Erbfolge abändernd bestimmt ist: 
„Von dem Augenblick ab, da in der Sennfelder Linie nur noch die Frei- 
herren Leopold und Karl von Adelsheim, beziehungsweise deren Rechtsnach- 
folger vorhanden sind, soll das gesammte Stammgutsbesitzthum der Sennfelder 
Linie, und zwar sowohl das ursprünglich eigene, als auch das etwa von der 
von Adelsheim-Adelsheim'schen (Friedrich'schen und Oberschlösser) Linie durch 
Erbschaft angefallene oder später anfallende, dem Genusse nach zu zwei gleichen 
Theilen an die Freiherren Leopold und Karl von Adelsheim, beziehungs- 
weise deren Rechtsnachfolger in der Weise erblich übergehen, daß dieselben von 
da an für sich und ihre Rechtsnachfolger für alle Zukunft je einen eigenen, für 
sich bestehenden Stamm bilden. 
Nachdem man diesem Nachtrag heute, vorbehältlich der Rechte Dritter, in Beziehung 
auf das Rittergut Wachbach, O. A. Mergentheim, die gerichtliche Bestätigung ertheilt 
hat, wird dieß hiemit bekannt gemacht. " 
Hall, den 8. April 1885. 
  
Civilkammer des K. Landgerichts: 
Jetter. 
Gedruckt bei G. Hassel brint (Chr. Scheufele). 
 
	        
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