Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung 6 6 
einet Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdicnst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Verzeichniß » 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. » 13 das Gymnasium zu Reenbert 
Provinz Ostpreußen. 4. n Nossel, *-- 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 1½ " ) Tilsit 14 
2. ") Bortenstein, 16. · Wehlall 
„% 4% , hornnnh Provinz Westpreußen. 
5. - -hohensteia, 17DagGymnahumzaConIh 
6. - Insterburg (verbunden mit 18. s Cnlm 
dem Real-Gymnasium daselbst), 19. Königliche Cymnasium zu Danzig, 
7. . Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 20. . Stüädtische Gymnasium daselbst, 
i. Ostpr., 21. Ghmnasium zu Deutsch-Krone, « 
S.-Friedrichs-Kollegiumdaselbst, 22. Eldbing, 
9. . Kneiphöfische Gymnasium vaselbst, 23. - Graudenz, 
10. . Wilhelms-Gymnasium daselbst, 24. - Marienburg, 
11. . Gymnasium zu Lyck, 25. - -Matienwekder, 
  
12. - . Memel, 26. OD Neustadt i. Weftpr.,
	        
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