Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Art. 14. 
Längs der zur Ausführung kommenden Bahnen sind Telegraphenleitungen durch 
jede Verwaltung auf ihrem Gebiet zunächst und vorzüglich für den Betriebsdienst her- 
zustellen. Die Bahndienstdepeschen werden gegenseitig unentgeltlich befördert. 
- Art. 15. 
Vom Zeitpunkt der Eröffnung der Verbindungsbahn Leutkirch-Memmingen an ver- 
lieren die Bahnhöfe Ulm, Nördlingen und Crailsheim ihre Eigenschaft als Bayerisch= 
Württembergische Wechselstationen (in tarifarischer Hinsicht Ulm und Crailsheim als 
interne Bayerische Stationen, Nördlingen als interne Württembergische Station). 
Vom gleichen Zeitpunkt an gehen die Unterhaltung und die Bewachung der Bahn- 
strecke von Nördlingen bis zur Bayerisch-Württembergischen Grenze und ihrer Zubehör- 
den auf die Königlich Bayerische Eisenbahnverwaltung, der Bahnstrecken vom Bahnhof 
Ulm bis zur Württembergisch-Bayerischen Grenze und von Crailsheim bis zur Württem- 
bergisch-Bayerischen Grenze auf die Königlich Württembergische Eisenbahnverwaltung über. 
Jede Verwaltung erhebt die Transporttaxen und sonstigen Gebühren für die auf 
ihrem Gebiet gelegenen Bahnstrecken nach den von ihr festgesetzten Sätzen. Ebenso kom- 
men der Eigenthumsverwaltung die Nebennutzungen zu. Die Betriebsendstationen Ulm 
und Crailsheim treten mit den Bayerischen, die Station Nördlingen mit den Württem- 
bergischen Stationen in das Verhältniß von Verbandstationen. Die Station Ellrichs- 
hausen wird Württembergische Station. 
Der Fahrdienst auf den Bahnstrecken vom Bahnhof Ulm bis zur Grenze und von 
Crailsheim bis zur Grenze wird von der Königlich Bayerischen, jener auf der Strecke 
Nördlingen bis zur Grenze von der Königlich Württembergischen Verwaltung geführt. 
Die Fahrdienstleistungen auf den sämmtlichen Württembergisch-Bayerischen Anschlußbah- 
nen werden nach der Zahl der je auf die fremde Bahnstrecke übergehenden Betriebsmittel 
und Bediensteten und ihrer kilometrischen Leistungen ausgeglichen; soweit eine solche 
Ausgleichung nicht möglich ist, tritt Vergütung nach besonders zu vereinbarenden kilo- 
metrischen Sätzen für die einzelnen Leistungen ein. 
Der den Fahrdienst besorgenden Verwaltung sind auf den Bahnhöfen Crailsheim, 
Nördlingen und Ulm, auf dem letzteren in dem seitherigen Umfange die nöthigen Ein- 
richtungen und Lokale zur Hinterstellung, Reinigung und Drehung der mit den Zügen
	        
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