Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

147 
17. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. Juni 1887. 
Inhalt. 
Gesetz, betreffend die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung und die Beschaffung 
von Geldmitteln hiefür in der Finanzperiode 1887/89. Vom 7. Juni 1887. — Verfügung der Ministerien des 
Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Ertheilung von Unterricht in der Impftechnik. 
Vom 4. Juni 1887. 
Gesetz, betreffend die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung 
und die Beschaffung von Geldmitteln hiefür in der Finanzperiode 1387.39. 
Vom 7. Juni 1887. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Auhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Nach Maßgabe der zwischen der Württembergischen Regierung einerseits und dem 
Reich beziehungsweise der Königlich Preußischen und der Großherzoglich Badischen 
Regierung andererseits am 11. März 1887 getroffenen Vereinbarungen in Betreff der 
Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung ist in der 
Finanzperiode 1887/89 
1) auf der Bahnstrecke von der württembergisch-bayerischen Landesgrenze bei Crails- 
heim über Weinsberg und Heilbronn bis Eppingen ein zweites Geleise herzustellen und 
2) eine Eisenbahn von Tuttlingen in der Richtung auf Sigmaringen zum Anschluß 
an die Bahn von Tübingen nach Sigmaringen in der Nähe von Inzigkofen in Angriff 
zu nehmen und soweit thunlich dem Ausbau entgegenzuführen.
	        
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