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bei der Kunstschule:
die Fach- und Hilfslehrer, der für die Kunstschule und die Kunstsammlungen
des Staats augestellte Verwaltungsbeamte, sowie die Diener;
bei der Kunstgewerbeschule:
die Fach- und Hilfslehrer, sowie der Diener;
bei den Gelehrten- und Realschulen, mit Einschluß der niederen evan—
gelisch-theologischen Seminarien:
die Fach- und Hilfslehrer und die Diener;
bei den Lehrerbildungsanstalten:
der Diener der Turnlehrerbildungsanstalt,
die Diener bei den Schullehrer= und Lehrerinnenseminarien;
bei den Erziehungshäusern des Staats:
die Diener an den Waisenhäusern, sowie an der Tanbstummen= und Blindenanstalt.
b) Sammlungen des Staats:
die wissenschaftlichen Assistenten und die Präparatoren am Naturalienkabinett,
die Diener bei der öffentlichen Bibliothek und dem Naturalienkabinett,
der Diener bei der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthums-
denkmale.
VI. Im Departement der Finanzen:
diejenigen Buchhalter bei den Kameralämtern, bei der Holzverwaltung, bei den
Hütten= und Salinenämtern, sowie diejenigen technischen Assistenten der
Hütten= und Salinenämter und diejenigen Bauamtsassistenten, welche die
höhere Dienstprüfung nicht erstanden haben;
die Kameralamtsdiener, Kameralunterpfleger, Güter= und Floßaufseher, Brunnen-
meister,
die Revieramtsassistenten, Forstwächter, Forstamtsdiener, Holzmesser, Torfmeister,
der Buchhalter bei der mechanischen Werkstätte in Wasseralfingen, die Korrespon-
denten bei den Hüttenwerken, die Magaziniers, Magazinskontrolleure,
Werksreisenden, Gießereiaufseher, Platzmeister bei den Hüttenwerken und
Salinen (Hüttenschreiber, Salzschreiber), die Obersteiger bei den Erzgruben
und Salzbergwerken, der Hüttenamtsdiener in Wasseralfingen und der
Salinenamtsdiener in Friedrichshall,