Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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M 3. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 14. Jannar 1887. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die statistischen Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der 
Krankenkassen. Vom 11. Jannar 1887. 
  
Sekanntmachung des Ministeriums des Innern. 
betreffend die statistischen UAebersichten und Rechnungsabschlüse der Krankenkafsen. 
Aom 11. Jannar 1887. 
Die in Nr. 1 des Centralblatts für das Deutsche Reich, Jahrgang 1887 S. 5, 
enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Jannar 1887 in oben bezeichnetem 
Betreff wird unter Bezugnahme auf die Ministerialverfügung vom 22. Oktober 1884 
gleichen Betreffs (Reg. Blatt S. 213) und die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
16. Oktober 1884 (Reg.Blatt S. 216) durch den nachfolgenden Abdruck mit dem Aufügen 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die nachstehende Anleitung schon bei der Auf- 
stellung der Nachweisungen für das Jahr 1886 zu beachten ist. 
Stuttgart, den 11. Jannar 1887. 
Hölder.
	        
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