Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

23 
Dem gemeinschaftlichen Ermessen der Ministerien des Innern und des Kriegswesens 
bleibt überlassen, unter besonderen Verhältnissen auf den Vorschlag des Königlichen 
Generalkommandos den gänzlichen oder theilweisen Ausfall der Musterung anzuordnen. 
8. 12. 
Jeder Oberamtsbezirk, sowie der Stadtdirektionsbezirk Stuttgart bildet einen Pferde- 
musterungsbezirk. 
Als Musterungsort sind solche Orte, au welchen die Abnahme der Pferde stattfinden 
soll (§. 23), in der Regel nicht zu wählen. 
S. 13. 
Für jeden Musterungsbezirk wird durch die Amtsversammlung eine Musterungs- 
kommission gewählt. 
Dieselbe muß aus drei pferdekundigen Personen bestehen. 
Für jedes Mitglied der Kommission ist für Behinderungsfälle ein Stellvertreter zu 
bestimmen. 
Soweit es die Umstände gestatten, hat der Oberamtmann jeder Musterungskommission 
einen Thierarzt beizuordnen. 
S. 14. 
Die Wahl der Mitglieder der Musterungskommission und deren Stellvertreter 
erfolgt von sechs zu sechs Jahren. 
Bei dem Ausscheiden eines Mitgliedes oder Stellvertreters ist eine Neuwahl vor- 
zunehmen. 
Die Mitglieder der Kommission und deren Stellvertreter sind durch den Oberamt-- 
mann mittelst Handschlags zu verpflichten und die Namen derselben den Eingesessenen 
des betreffenden Bezirks bekannt zu machen. 
Eines der Mitglieder ist mit der Leitung der Geschäfte zu betrauen, empfängt die 
Aufträge des Oberamtmanns und sorgt unter Beihilfe der beiden anderen für deren 
pünktliche Ausführung. « 
S. 15. 
Die Mitglieder der Musterungskommission haben auch in Friedenszeiten die Ver- 
pflichtung, den Oberämtern bei Ermittelung des kriegsbrauchbaren Pferdebestandes bei- 
zustehen, und den an sie dieserhalb ergehenden Aufforderungen nach bestem Wissen nach- 
zukommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.