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Siebente Stufe der Rangordnung:
Staatsanwälte, soweit sie nicht in der sechsten Rangstufe eingereiht sind, und Hilfs-
staatsanwälte.
Solches wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Justizministeriums
vom 14. August. 1879, betreffend die Feststellung des Rangs von Beamten des Justiz-
departements, (Reg. Blatt S. 163), welche hienach theilweise abgeändert ist, sowie auf die
Bekanntmachung des Justizministeriums vom 20. April 1881, betreffend denselben Gegen-
stand, (Reg. Blatt S. 330) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 12. Juli 1887. Faber.
Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des nriegswesens,
betreffend das Erlöschen der einer Lehranstalt verliehenen Berechtigung zur Ausstellung
wissenschaftlicher Befähigungszeugnise für den einjährig-freiwilligen Militärdienst.
Vom 27. Juni 1887.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 24 des Centralblattes für das
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 15. Juni 1887, betreffend das Erlöschen
der einer Lehranstalt verliehenen Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Be-
fähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart, den 27. Juni 1887.
Hölder. Steinheil.
Bekauntmachung.
Die der Amthor'schen höheren Handelsschule (Handelsakademie) von Karl August
Kippenberg zu Gera provisorisch ertheilte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst (Ver-
zeichniß vom 29. April d. Is., Centralblatt S. 134, IX)# ist in Folge des am 1. d. Mts.
eingetretenen Ablebens des Dirigenten Kippenberg erloschen.
Berlin, den 15. Juni 1887. Der Reichskanzler:
In Vertretung: Eck.
) Nehierungeblatt S. 138.
Gedruckt bei G. Haosselbrink (Chr. Scheufe (#3.