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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Verein für die Hherberge
zur Heimath in Heilbronn.
Vom 18. Oktober 18687.
Seine Königliche Mäjestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 13. d. Mts.
dem Verein für die Herberge zur Heimath in Heilbronn auf Grund der vorgelegten
Statuten und unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit
gnädigst verliehen.
Stuttgart, den 18. Oktober 1887.
Schmid.
Berichtigung.
In Nr. 33 des Regierungsblatts von 1887 ist auf Seite 355 in §. 3 Ziffer 2 der Verfügung
des Finanzministeriums vom 25. September 1887 betreffend die Besteuerung des Branntweins
statt 8.058 44 zu lesen: 8 40 0,58 J.
Stuttgart, den 29. Oktober 1887.