Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,

betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  persönlichkeit  an  den  Verein  für  die  Hherberge

zur  Heimath  in  Heilbronn.
Vom  18.  Oktober  18687.

Seine  Königliche  Mäjestät  haben  vermöge  Höchster  Entschließung  vom  13.  d.  Mts.
dem  Verein  für  die  Herberge  zur  Heimath  in  Heilbronn  auf  Grund  der  vorgelegten
Statuten  und  unter  dem  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter  die  juristische  Persönlichkeit
gnädigst  verliehen.

Stuttgart,  den  18.  Oktober  1887.
Schmid.

Berichtigung.

In  Nr.  33  des  Regierungsblatts  von  1887  ist  auf  Seite  355  in  §.  3  Ziffer  2  der  Verfügung
  des  Finanzministeriums  vom  25.  September  1887  betreffend  die  Besteuerung  des  Branntweins
  statt  8.058  44  zu  lesen:  8  40  0,58  J.

Stuttgart,  den  29.  Oktober  1887.