Deutschland — Preußen. 49
neue Garantieen erhalten. In diesem Sinne sind jene Normen aufzufassen,
und auf diesem Wege, unter einem in seinem Rechte und in seiner Macht
starken Königthume, wie Preußen dies verlangt, in der Achtung vor den
verfassungsmäßigen Rechten des Volkes, geschützt und gerüstet gegen alle
Eventualitäten, wird die gedeihliche Entwickelung des Vaterlandes gesichert
ein.
6. Nov. Rundschreiben des Erzbischofs von Posen bezüglich der Landtags-
wahlen:
„. . . In der That, Geliebte, unterliegt es keinem Zweifel, daß, wie es einer-
seits unsere Pflicht ist, festzuhalten an den Worten des Erlösers: „Gebt
dem Kaiser, was des Kaisers ist,“ sowie an der Lehre des Apostels Paulus
von der Achtung gegen die Obrigkeit, es andererseits ebenso unzweiselhaft
ist, daß es uns geziemt, treue Erinnerung und herzliche Anhänglichkelt an
die alten Ueberbleibsel unserer Nationalität zu bewahren. Durch Gottes
Barmherzigkeit auf den Stuhl des heil. Adalbert berufen, um den unsere
Nation sich von jeher in entscheidenden Augenblicken schaarte, können wir es
unmöglich unterlassen, Euch daran zu mahnen, daß es unsere Pflicht ist,
die Sitte, die Sprache und die historischen Ueberlieferungen zu vertheidigen.
Ist Euch doch durch internationale Verpflichtungen und durch feierliche kö-
nigliche Verheißungen in dieser Beziehung jede Freiheit für Herz und Gewis-
sen garantirt. Wir fühlen uns um so mehr zu unzweideutigen Erklärungen
hierüber veranlaßt, als sich von anderer Seite Stimmen vernehmen lassen;,
welche die wahren Gesinnungen und die Sache selbst mit dem tadelnswer-
then Mißbrauch verwechselnd, die Anhänglichkeit an die Nationalität ein
heldnisches Gefühl nennen . . ."
11.11. Der König in Breslau zur Enthüllung des Standbildes Königs
Friedrich Wilhelm III.
14.11. Erklärung am Bunde gegen den Rottenantrag Hannovers, wobei
Preußen zum ersten Mal entschieden den Anspruch auf die Leitung
der Küstenvertheidigungsanstalten als eines Ganzen geltend macht:
Die preuß. Regierung erklärt sich überrascht, in dem Antrage Hannovers
seine Theilnahme an der beregten Flotte nicht nur umgangen, sondern
sichtlich ausgeschlossen zu sehen, wogegen sie die thatsächlichen Verhältnisse
hervorhebt; daß Preußen vermöge seiner geographischen Lage und seiner
politischen Stellung bei der Organisation des maritimen Vertheidigungs-
systems nicht allein an der Ostsee, sondern auch an der Nordsee ganz be-
onders interessirt sei. Das Jahdeetablissement, die gegen Oldenburg über-
nommenen Verpflichtungen, der Schutz der eigenen, das unmittelbare Hinter-
land des Küstengebiets bildenden Provinzen, die Sorge um den Handel und
vielfache militärische und andere Gründe machten Preußen eine direkte und
wesentliche Betheiligung bei den Vorkehrungen zum Schutze an der Nordsee
zur Pflicht. Anderntheils müsse bei dem ganzen Unternehmen der Küsten-
vertheidigung auf die allein die beabsichtigten Erfolge gewährleistende Ein-
heit des Systems und die Sicherheit der Ausführung besonderer Werth ge-
legt werden, und hierzu scheine die entsprechende Bertheilung der Leistungen
zur See nach den vorhandenen maritimen Hülfsquellen, nach dem Ver-
hältniss der Handelsflotten und der seefahrenden Bevölkerung, sowie die
Initiative und Leitung des Unternehmens in der Hand desjenigen Staates
naturgemäß, der durch militärische Anstalten zu Land und zur See hin-
reichenden Anhalt für die gedeihliche Entwickelung gewähre.
16.11. Der Minister des Innern erklärt sich durch einen Erlaß aufs
bestimmteste dagegen, daß die Bestrebungen der sog. Fortschritts-
partei mit der Staatsregierung übereinstimmen,
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