Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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8. — 
Sind ausgehoben als 
9. 
Taxe der ausgehobenen Pferde. 
Durchschnittsbetrag 
10. 
-— 2 Fur welche 2.3 Bemerkungen. 
- ., . 
9 * Truppentheil. in Zahlen in Worten 
. Taxator 
Pferde. 
pf M M MA A « Mark. 
  
— 
— 
— 
  
  
In den für die Musterungskommission abzudruckenden Blanquets lautet die Ueberschrift der Rubrik 8: 
„Sind kriegsbrauchbar als“. 
In den Rubriken zu 9 werden Beträge von einer halben Mark und darüber für eine volle Mark ge- 
rechnet, Beträge unter einer halben Mark bleiben außer Ansatz. 
In den Nationalen, welche den Transportführern zu übergeben sind (§. 33), ist in den Rubriken zu ? 
nur diejenige 
auszufüllen. 
Die ausgewählten Pferde (§. 21 Abs. 2) sind in der Nubrik 10 je mit dem Zusatz „ausgewähl!“ zu 
bezeichnen. 
„Durchschnittsbetrag in Zahlen“
	        
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