Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Staatsvertrags, wegen Herstellung eiuer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen. 
Königliche Verordnung vom 15. November 1887. 467. 
Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Preußens im Sinne der gegen- 
seitigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Maschinen- 
fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 12. De- 
zember 1887. 499. 
Prüfungen., Abänderung der Vorschriften über die ärztliche Prüfung. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 17. Mai 1887. 142. 
Vornahme der ersten Staatsprüfung im Baufache. Veruug der Ministerien der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der 
Finanzen vom 29. September 1887. 413. 
Gleichstellung der technischen Hochschulen Württembergs und Preußens im Sinne der gegen- 
seitigen Zulassung ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen im Bau= und Maschinen- 
fache. Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 12. De- 
zember 1887. 409. 
R. 
Rang s. Staatsbeamte. 
Realanstalten. Gesetz vom 14. Juni 1887, betreffend die Beilagen des Gesetzes über die Rechts- 
verhältnisse der Staatsbeamten, sowie der Angestellten an den Latein= und Realschulen vom 
2. Juni 1876. 151. 
Reblaus. Neues Verzeichniß der in Preußen auf Grund des Gesetzes über die Abwehr und Unter- 
drückung der Reblauskrankheit vom 3. Juli 1883 (Reichsgesetzblatt S. 149) gebildeten 
Weinbaubezirke. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 25. Januar 1887. 53. 
Regierungs- und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis für dieselben auf das Kalenderjahr 
1888. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 14. November 1887. 444. 
Reichsstempelabgaben. Ausgabe neuer NReichsstempelmarken und gestempelter Schlußnoten- 
formulare. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 2. Februar 1887. 63. 
Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze wegen Erhebung der Reichsstempel- 
abgaben. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 23. Juni 1887. 303. 
Renteneinkommen (. Zinseneinkommen. 
S. 
Salzsteuerämter. Errichtung eines Salzsteueramts Heilbronn. Bekanntmachung des Finanz- 
ministeriums vom 25. Juni 1887. 304. 
Schlußnotenformulare (. Reichsstempelabgaben. 
Servitutenbücher s. Güterbücher. 
Sportelwesen. Vorläufige Verlängerung der Wirksamkeit des Allgemeinen Sportelgesetzes vom 
24. März 1881. Gesetz vom 28. März 1887. 91.
	        
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