Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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schaffung von Geldmitteln hiefür in der Finanzperiode 1887/89. Gesetz vom 7. Juni 
1887. 147. « 
Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn von Ravensburg nach 
Weingarten. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Ab- 
theilung für die Verkehrsanstalten, vom 15. November 1887. 430. 
Veröffentlichung des am 15. Juni 1887 zwischen Württemberg und Preußen abgeschlossenen 
Staatsvertrags wegen Herstellung einer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigmaringen. 
Königliche Verordnung vom 15. November 1887. 467. 
Veröffentlichung der zur Vervollständigung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landes- 
vertheidigung abgeschlossenen Vereinbarungen. Bekanntmachung des Staatsministeriums 
vom 15. November 1887. 475. 
s. auch Staatsbeamte. 
Viehseuchen. Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere sowie zur Bestreitung der Ent- 
schädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 12. März 1887. 67. 
W. 
Wehrordnung s. Militärwesen. 
Weinbau. Neues Verzeichniß der in Preußen auf Grund des Gesetzes über die Abwehr und Unter- 
drückung der Reblauskrankheit vom 3. Juli 1883 (Reichsgesetzblatt S. 149) gebildeten Wein- 
baubezirke. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 25. Januar 1887. 53. 
3. 
Zeichenregister s. Handelsregister. 
Zinsen= und Renteneinkommen. Gesetz vom 31. März 1887, betreffend das steuerfreie 
Zinsen= und Renteneinkommen der Wittwen, geschiedenen oder verlassenen Ehefrauen, vater- 
losen Minderjährigen, sowie gebrechlichen Personen. 93. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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