Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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S. 2. 
Der Friedrichsorden wird verliehen als besonderes Merkmal des Königlichen Wohl- 
wollens, sowie als Anerkennung ausgezeichneter Verdienste sowohl im Militär= als Civil- 
dienste um die Person des Königs, das Königliche Haus und den Staat. 
orden 
8. 3. zn Nerzeich 
Der Orden theilt sich in fünf Grade, nämlich: vorstanden 
1) Großkrenze, 
2) Kommenthure erster Klasse, demnuch 
3) Kommenthure zweiter Klasse, 
4) Ritter erster Klasse, 
5) Ritter zweiter Klasse. 
Zur Belohnung militärischer Verdienste wird der Orden in seinen sämmtlichen 
Graden mit Schwertern verliehen. 
S. 4. 
Die Zeichen des Friedrichsordens, für welchen eine eigene Ordenskleidung nicht 
besteht, sind folgende: 
1) Für Großkreuze: 
Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk überzogenes goldenes 
Krenz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte 
des Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Gold hervor, auf 
welchem sich das Brustbild des verewigten Königs Friedrich in erhabener Arbeit gleich- 
falls von mattem Golde befindet. Den Rand dieses Schildes bildet eine Einfassung 
von blauem Schmelz, worauf in goldener Schrift der Name: „Friedrich König von 
Württemberg“ angebracht ist. Auf der Kehrseite enthält der Schild in einem Felde von 
weißem Schmelzwerk die Worte „Dem Verdienste“ in goldener Schrift und ebenso in 
dem Rand von blauem Schmelzwerk den Wahlspruch des verewigten Königs Friedrich 
„Gott und mein Recht". 
Ein in acht Spitzen endigender Stern aus Strahlen von hellem Gold, auf welchem 
ein Kreuz von Silber ruht, dessen Mittelschild von mattem Gold das in gleicher Weise 
erhaben gearbeitete Brustbild des verewigten Königs Friedrich zeigt, während der Rand 
von blauem Schmelz in goldener Schrift den Wahlspruch „Gott und mein Recht“ trägt.
	        
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