Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LX. Band. (60)

Systematlsches  Negister.  XVI

G.  Bayerische  Subhastationsordnung.

Art.  21,  171.  Subhastation  eines  Nachlaßobjectes.  Weltere
Veschlagnahme  und  Wiederverstelgerung.  106.

II.  Bayerisches  Notariatsgesetz.

Art.  14.  Elnstandsrecht  des  Mitelgenthümers.  Gesetzliche
Gruni#te  Voraussetzungen  und  Form  der  Geltendmachung.  305.

II.  Civilrecht.

A.  Allgemeine  Lehren.

Lehrbuch  der  Pandecten  von  Dr.  Alois  von  Brinz.  16.  Das
rechtsrheinische  bayerische  Landesclvilrecht  und  Landesclvilproceßrecht
  von  Heinrich  Becher.  112.  Statutencollision,  161.  Statutencollision
  bei  Streitigkeiten  zwischen  heschledenen  Ehegatten  über
Zuweisung  der  Kinder.  228.  Statutencollision  in  Bezug  auf  den
ehelichen  Güterstand.  Prlncip  der  Unwandelbarkeit.  Fahibisk
Ehevertrag  während  der  Ehe.  Kaufbenern'sches  Rech  I
ziehbare  und  unentziehbare  Rechte  der  Mitglleder  a  r
tion.  1.  Unterbrechung  der  Verjährung  durch  Erhebung  einer
unzulässigen  Widerklage.  174.

B.  Dingliche  und  denselben  verwandte  Rechte.

1)  Eigenthum.  Vindication  unberechtigt  gepfändeter  Conpons.
  Prüfung  der  Frage  des  Verschuldens  in  der  Reolsionsinstanz.
  168.  Einstandsrecht  des  Mitelgenthümers.  Gesehliche
Grundlage.  Vorangzsehungen  und  Form  der  Geltendmachung.
Not.-Ges.  Art.  14.  305.  Befugniß  des  Grundeigenthümers  zu
Anlagen  behufs  Abwehr  von  Uberschwemmungen.  Verhältniß
der  Ertheilung  oder  Versagung  polizellicher  Erlaubniß  zum
Prlvatrecht.  Nach  Cod.  civ.  und  den  Bayerischen  Wassereie


Servituten.  Charakter  der  einzelnen  Servitutsverhältnisse
  nach  gemNechtsoivitnsvolummthusosstoutukund
altius  non  tollondi.  195.  Beweislast  bei  Servitutersitzung.  369.
Vasserbezugerechte,  prlvatrechtlichen  Charakters.  Eigenschaft  derselben
  als  Realrechte.  Fortdauer  des  Anspruchs  gegenüber  einer
neuen  Wasserleltung.  Eingreifen  elnes  Gemeindestatuts.  Er-*5
  dr  E—nNi-  242

insonderheit  Hypotbekenrecht.  Schutz  des
—*  0clan  bei  der  Pfändung  von  Sypotheksorderungen.  113.
ie  Abtretung  des  Vorzugsrechtes  an  elner  Hypothek.  1

18960.  (60.  Jahrg.)