Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

134 
Muster 11 zu F. 67. 
  
Toosungsschein. 
Der Militärpflichtige (Stand oder Gewerbe (Vor= und Familiennamen 
geboren am .. ten.... 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), hat bei der Loosung 
im Aushebungsbezirrk die Nummer (geschrieben) cerhalten. 
Derselbe erschien zur Musterung Körperliche Fehler — 
Im Aushebungsbezirk. Beigade= hat Vorläusige Entscheidung Bemerkungen 
gat Nr. der alphabetischen Bezir ge- der 
Jahre Liste « ezlr messen Ersatzkommission 
  
  
  
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter Vor- 
zeigung dieses Scheins bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungostammrolle anzumelden. · « 
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgültige Entscheidung 
über seine Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen= oder 
Marinetheil zur Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Militärpapiers oder -Scheino 
von der Wiederholung der Anmeldung entbunden ist. · · 
Wechselt Inhaber im Laufe eines der Jahre, in welchem er sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs- 
stammrolle angemeldet bezw. anzumelden hat, den dauernden Aufenthaltsort oder Wahnsitz, so hat er dieses, 
behufs Berichtigung der Reirutikungsstammrall sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche ihn 
in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjeuigen, welche daselbst 
die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 6 
Aßerdem sind bei jeder Meldung etwa eingetretene Veränderungen des Gewerbes, Standes u. s. w. 
anzuzeigen. 
Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. 4 
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird 
mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. 
ede geschehene Ab= und Anmeldung wird auf der Rückseite dieses Scheins vermerkt; beim Verziehen 
wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin“ versehen. 
Anmerkung. 
Die körperlichen Fehler werden, wie für die alphabethische Lisic vorgeschrieben, bezeichnet (siehe Muster 6 Au- 
merkung 3). Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.