Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Muster 15 zu 8. 84. 
Meldeschein zum freiwilligen Eintritt. 
(Stand oder Gewerbe)) (Vor- 
(Ort, 
Dem 
ten 18 zu 
und Familiennamen), welcher am 
Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat) geboren ist und sich gegenwärtig zu (Ort) 
im diesseitigen Aushebungsbezirk aufhält, wird hierdurch die Erlaubniß, sich zum freiwilligen Dienst- 
eintritt (auf drei oder vier Jahre oder in eine Unteroffizierschule) zu melden, ertheilt. 
Dieser Schein behält seine Gültigkeit bis hum llen Märg 18. 
, den ten 18 
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks 
(L. S.) 
Original kostenfrei. Duplikat ?/) Pfennig.
	        
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