Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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und Sonnenfinsternisse, Erklärung der Jahres- und Tageszeiten, Eintheilung der Erde, 
Aequator, Längen= und Breitengrade, Wendekreise, Zonen, Pole u. s. w.). 
In der physischen und politischen Geographie: allgemeine Kenntniß der einzelnen Welt- 
theile, der größeren Meere, Gebirge und Flüsse, sowie der Hauptländer und deren Haupt- 
städte. Für Europa und vornehmlich für Deutschland speziellere Kenntniß der Meere, Meer- 
busen und Meerengen, der Gebirgs= und Flußsysteme, der Hauptflüsse, ihrer Quellen, ihrer 
Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an denselben belegenen größeren 
Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle. 
Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage nach der 
Kimmelsgegend. 
In der Geschichte: Bekanntschaft mit den wesentlichsten Thatsachen aus der Geschichte 
der Haupikulturvölker, vornehmlich der Griechen und Nömer. Genauere Kenntniß der deut- 
schen Geschichte, namentlich der Entstehung des deutschen Kaiserreichs, der deutschen Kaiser- 
geschlechter, der größeren Kriege von Karl dem Großen bis zur Gründung des neuen Deut- 
schen Reichs einschließlich und der Entwickelung der einzelnen deutschen Staaten, mit Berück- 
sichtigung der Geschichte des Landes, dem der Prüfling angehört. Bei der Prüfung in der 
Geschichte kommt es weniger auf Jahreszahlen an, in welcher Beziehung die Kenntiß der 
hauptsächlichsten Data hinreicht, als auf die Bekanntschaft mit dem Zusammenhange, in wel- 
chem die einzelnen Ereignisse mit einander stehen. 
4) In der deutschen Literatur: Bekanntschaft mit den Grundzügen der deutschen Literatur, 
insbesondere mit ihren Klassikern. 
Mathematik: In der Arithmetik Fertigkeit in dem Gebrauch der bürgerlichen Rech- 
nungsarten, einschließlich der Zins= und Gesellschaftsrechneng, im Rechnen mit positiven und 
negativen Zahlen, sowie in der Dezimalrechnung; Lösung von Gleichungen des ersten Grades 
mit einer und mehreren unbekannten Größen; Potenziren und Radiziren bis zum zweiten 
Grade mit bestimmten Zahlen und mit Buchstaben. 
In der Geometrie: Kenntniß der Planimetrie bis einschließlich der Lehre vom Kreise 
und aus der Stereometrie der wichtigsten Formeln für die Körperberechnung. 
1|) In der Physik: Bekanntschaft mit der Lehre von den allgemeinen Eigenschaften der Körper, 
Ausdehnung, Undurchdringlichkeit, Theilbarkeit, Porosität, Schwere, Dichte und spezifisches 
Gewicht, lustförmige und feste Körper), von der Wärme (Thermometer), von Magnetismus 
(Magnetnadel und Kompaß) und von der Elektrizität (Blitzableiter). 
8) In der Chemie sowie in den bei k nicht genannten Theilen der Physik werden nur die- 
jenigen Prüflinge geprüft, welche solches verlangen, um durch Kenntnisse in der Chemie 
mangelnde Kenntniß in anderen Zweigen zu ersetzen. 
II. Verfahren bei der Prüfung. 
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3. 
Die Leitung des gesammten Prüfungsgeschäfts steht dem Civilvorsitzenden der Ober-Ersatz- 
kommission zu. 
S. 4 
Die Prüfung erfolgt theils schriftlich, theils mündlich. 
Die schriftliche Prüfung besteht: 
a) in der Anfertigung eines deutschen Aufsatzes über ein Thema allgemeinen und nahellegenden 
Inhalts (beispielsweise ein Sprüchwort, eine Sentenz, eine Erzählung aus der Geschichte) 
oder über Gegenstände des öffentlichen Verkehrs (z. B. Eisenbahnen, Post), der Landwirth- 
schaft, des Handels, der Industrie und dergleichen;
	        
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