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Regierungsblatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 27. März 1889.
Inhalt.
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständever rsammlung. Vom 20. März
erfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die M des
Innern und der Finanzen, betreffend die Untersuchungen gegen Studirende an der Universität Tübingen. Vom
12. März 1889. — Bekanntwachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, büheilung für die Ver-
fehrfanstalten, des Innern und der Finanzen, betreffend die auf Grund der internationalen ärbiautonpent —
in Italien für die Einfuhr von Pflanzen geöffneten Zollstellen. Vom 13. März 1 ung des Mi-
Aisteriunes des Innern, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf poligriline nordnung
getödtete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für
an Milzbrand gefallene Thiere. Vom 9. März 1889. — Bekanntmachung dr# Finanzwisteriums, betreffend
die Verlegung des Wohnsitzes eines Umgeldskommissariates. Vom 19. März 1239, — Verfi gung des Finanz-
ministeriums, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1889 an. — Vom 21. März 1
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Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung.
Vom 20. März 1889.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt
der vertagten Ständeversammlung auf
Mittwoch den 3. April d. Is.
bestimmt.
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tag zur Er-
öffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder versammeln.
Gegeben Nizza, den 20. März 1889.
Karl.
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.