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B.
über die Verbindlichkeit zum Neubau der Pfarrgebäude in N.
Nach erhaltener Mittheilung ist Gegenstand des Schätzungsverfahrens:
Die Verbindlichkeit zum Neubau des Pfarrhauses in N. mit Waschtüche, Scheuer
und Stallung, Hof und Gartenzann.
Zu allen hiebei vorkommenden Baulichkeiten haben die Parochianen herkömmlich die
erforderlichen Hand= und Fuhrdienste unentgeltlich zu leisten.
Die unterzeichneten Schätzungsmitglieder haben nun am dieses Monats die
fraglichen Bauten genau untersucht und hiebei alle zur Vornahme der Schätzungen er-
forderlichen Notizen erhoben. Das Ergebniß ist folgendes:
Das Wohnhaus des Geistlichen ist 12,6 m lang, 10,9 m breit, hat einen 0,6 m
hohen Sockel von Stein und 2 Stockwerke, das untere von 2,90 m, das obere von 2,60 m
Höhe im Licht, und ein 5,5 m hohes Giebeldach.
Der untere, oder Stock zu ebener Erde ist mit 0,6 m starken Umfassungswänden
von Sandsteinmauerwerk und neben den Feuerwandungen mit hölzernen Zwischenwänden
konstruirt. Die Thüren und Fenstergestelle in den ersteren, sowie die Treppen vor dem
Hause bestehen aus Hausteinen.
Dieser Stock enthält ein heizbares und ein nicht heizbares Zimmer, Backtüche, Speise-
kammer, Holzlege und Abtritt. Das Gebält von Tannenholz ruht auf eichenen
Mauerlatten.
Der obere oder zweite Stock, in welchem 3 heizbare, 1 unheizbares Zimmer, Küche
und Abtritt eingerichtet sind, hat durchaus geriegelte Fachwerkswände von tannen Holz,
nur zu den Schwellen der Umfassungswände ist, wie an 2 Stellen bemerkt werden kann,
eichen Holz verwendet worden.
Der untere Dachraum ist im Licht 2,3 m hoch, ohne Zwischenwände, durch Fenster-
öffnungen an beiden Giebelseiten und 4 Dachläden beleuchtet. Die Dachkonstruktion be-
steht aus liegendem Stuhl ohne Schwellen. Der obere Dachboden ist ebenfalls frei und
hat 2 runde Feuster an den Giebeln.
Unter dem Gebäude befindet sich ein 7,1 m langer, Am breiter, in der Mitte 2,6 m
hoher, gewölbter Keller von gespitzten Steinen. Die Kellertreppe ist von gebrannten, auf
die hohe Kante gestellten Steinen hergestellt.