Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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mientarifs nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes und nachdem inzwischen auch für die 
genannte Berufsgenossenschaft ein Gefahrentarif aufgestellt worden ist, der nachstehende revidirte 
Tarif auf Grund des g. 24 des B 
fallversicher zaef 
1 l *77 D·18 
Revidirter Prämientarif 
für die Versicherungsanstalt der Tiefbau-Berufsgenossenschaft. 
tes hiermit festgesetzt: 
  
Betrag der für 
  
  
  
  
  
#eKLohn-Pro- 
Lau- l * welche oere 
- ..., HEIIIEEEI 
fende Betriebsarten. ren. 1 rntrichter, d Loe 
Nr !ê“2m• sind. zu entrichtenden 
" klasse. Prämie. 
2 
1.traßenreinigung und Unterhaltung, sonstige Erdarbeiten, 
insbesondere Meliorationsarbeiten, Transport von Erde 
und anderen Baustoffen, Unterhaltung von Schmuck- 
anlagen, soweit nicht nach Ziffer 2 oder 3 eine bohere 
Gefahrenklasse Anwendung findet. A 1 12 
2.rößere Erdbauausführungen, alle Arbeiten der gLan- 
werker, wie Maurer-, Zimmer-, Dachdecker= 2c. Arbeiten, 
Brunnenbau, Fundirungen, Wasserbauten, Unterhaltung 
und Reparatur von Mühlengerinnen, Reinigen von Ab- 
zugskanälen und Teichen, Dampfwalzenbetrieb, Betrieb 
von Pumpwerken zu Be= und Entwässerungen, dann von 
Wasser= und Windmotoren, Herstellung von Steinschlag. « 
Schlackenklopfen, Betrieb von Steinbrüchen B 2 1 
3.Sämmtliche Sprengarbeiten, Stollen= und Schachtbau 1 8 4 
Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen. 
1. Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, ist der Prämiensatz der Klasse B 
zur Anwendung zu bringen. 
2. Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit derselbe Arbeiter mit mehreren Arten (Kate-
	        
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