Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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auf bayerischem Staatsgebiet von Bayern zu bauende Strecke einer 
Eisenbahnlinie von Leutkirch bis Memminggen . 1000000 M, 
b) der nach demselben Gesetze zu bauenden Eisenbahn von Wangen 
im Allgäu bis zur württembergisch-bayerischen Landesgrenze im 
Anschluß an die auf bayerischem Staatsgebiet von Bayern zu 
bauende Strecke einer Eisenbahnlinie von Wangen nach Hergatz 400 000 -; 
JP) der nach dem Gesetz, in Betreff der Beschaffung von Geldmitteln 
für den Eisenbahnbau sowie für außerordentliche Bedürfnisse 
der Eisenbahnverwaltung in der Finanzperiode 1887/89, vom 
24. Mai 1887 (Reg.Blatt S. 139 und 429) zu bauenden Eisen- 
bahn von Schramberg nach Schiltah 120 000 J; 
4) der nach Art. 1 Ziffer 2 des Gesetzes, in Betreff der Vervolstän- 
digung des Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung 
und der Beschaffung von Geldmitteln hiefür in der Finanzperiode 
1887/89, vom 7. Juni 1887 (Reg. Blatt S. 147) zu bauenden 
Eisenbahn von Tuttlingen in der Nichtung auf Sigmaringen 
zum Anschluß an die Bahn von Tübingen nach Sigmaringen in 
der Nähe von Inzigkofen 134678840 
zusammen 3 198 810 
Art. 2. 
Eisenbahnen sind herzustellen: 
1) von Nagold nach Altensteig. 
Für diese Bahn kommen in Verwendung 4071000 4 
Mit der Ausführung ist vorzugehen, wenn von der Stadtgemeinde Altensteig und 
den durch sie vertretenen weiteren n Betheiligten ein Zuschuß zu den Baukosten im Betrag 
von. . .. .. .....l9)000--! 
geleistet ist; 
2) von Reutlingen über Pfullingen, Honau und Kleinengstingen nach Münsingen. 
Von dieser Eisenbahn ist zunächst die Strecke von Reutlingen bis Honau auszu- 
führen und es werden hiefür bestit 1236000 4
	        
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