Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Sliftung „Arbeiterheim“ in Stuttgart. 
Vom 15. August 1889. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 12. Angust 
d. Is. der zur Herstellung von Wohnungen hauptsächlich für alleinstehende Arbeiter und 
zur Schaffung einer Arbeiterhalle mit Lese-, Unterrichts-, Versammlungs= und Unter- 
haltungsräumen bestimmten Stiftung „Arbeiterheim“, welche ihren Sitz in Stuttgart 
hat, auf Grund der vorgelegten Statuten die juristische Persönlichkeit in Gnaden verliehen. 
Stuttgart, den 15. August 1889. 
Für den Staatsminister: 
Rüdinger. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Abänderung des Bestands der Berufsgenossenschaften. 
Vom 20. August 1889. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1885, betreffend die Bil- 
dung der Berufsgenossenschaften (Reg. Blatt S. 194), wird die Bekanntmachung des 
Reichsversicherungsamts vom 5. Juli 1889, betreffend die Abänderung des Bestands 
mehrerer Berufsgenossenschaften durch nachstehenden Abdruckzur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 20. August 1889. 
Für den Staatsminister: 
Rüdinger. 
Bekanutmachung:. 
betreffend die Abänderung des Bestandes mehrerer Berufsgenossenschaften. 
Vom 5. Juli 1889. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 1889 nach erfolgter Beschlußfassung 
der betheiligten Genoss sammlungen auf Grund des §. 31 des Unfallversicherungsgesetzes 
vom 6. Juli 1884 achsseen: 
a) zu genehmigen, daß die Betriebe der Dachfilz= und Dachpappe-Fabrikation aus der 
Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft ausgeschieden und der Berufsgenossenschaft der 
chemischen Industrie zugewiesen werden, sowie daß diese Veränderung schon vom 1. Januar 
1888 an in Kraft tritt; 
 
	        
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