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4. Ueber die Einreichung der Nekrutirungsstammrollen u. s. w. an den Cioilvorsitzenden der Ersatz-
kommissionen siehe §. 46, u.
Ueber die Aufstellung der alphabetischen Liste des laufenden Jahres und die Berichtigung der
alphabetischen Listen der beiden Vorjahre siehe §. 47.
. Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Restantenlisten siehe §. 48.
Insoweit die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission Hülsslisten für ihren Gebrauch erforderlich
erachten, lassen sie dieselben durch ihr Büreaupersonal anfertigen (S. 44, ).
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S. 58.
Vorbereitungseingaben.
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Um Militärpflichtige, die anderwärts geloost haben, beim Musterungsgeschäft einrangiren zu
können (§. 66), ist die Kenntniß der Abschlußnummer erforder ich
Ueber die Bedeutung der Abschlußnummer siehe §. 6
Die Abschlußnummer wird für jeden Aushebungsbezirk 104 1. Februar jedes Jahres durch die
Ober-Ersatzkommission festgestellt.
.Nach Feststellung der Abschlußnummern sind dieselben sogleich mit den bei der Loosung gezogenen
l 8. höchsten Nummern durch die Infanterie-Bri den Generalkommandos, in Hessen
** dem Divisionskommando und durch diese dem preußischen Kriegsministerium nach Muster 8 zum
E 1. März anzuzeigen. # *-
Pd Für die Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg lassen die betreffenden Kriegs-
wn ministerien dem preußischen Kriegsministerium zu dem angegebenen Zeitpunkt gleichfalls eine der-
artige Uebersicht zugehen.
Letzteres stellt eine Uebersicht für sämmtliche Aushebungsbezirke des Deutschen Reichs auf
und nack dieselbe allen Ersatzbehörden bekannt.
Zum 15. Mälz jedes Jahres reichen die Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen der Ober-Ersatz=
kommission (zZu Händen des Militärvorsitzenden) eine namentliche Nachweisung der aus ihren Aus-
hebungsbezirken im vorhergehenden Kalenderjahre freiwillig eingetretenen. Mannschaften ein.“)
Rekruten, die nachträglich anzurechnen (§. 52,), werden in diese Nachweisung unter „Außer-
dem“ gleichfalls aufgenommen.
In denjenigen Aushebungsbezirken, in welchen Militärpflichtige der seemännischen und halb-
seemännischen Bevölkerung vorhanden, fügen die Civilvorsitzenden eine summarische Nachweisung
derselben nach Muster 9 bei (F. 52, ).
mmn% 9. 5. Der Militärvorsitzende der Ober- Ersatzkommission läßt die unter Ziffer 4 bezeichneten Nachweisungen
# für den Infanterie-Brigadebezirk fsummarisch nach Muster 9 und 10 zusammenstellen und reicht
Lus 8 dieselben zum 1. April dem Generalkommando,“) in Hessen dem Divisionskommando, ein.
Sesebrolchkbè Nachdem diese Nachweisungen für die Ersatzbezirke zusammengestellt, werden sie bis zum
uxen deret d. 15. April an das preußische Kriegsministerium eingereicht, welches die weitere Mittheilung (aus-
Wsennnschense: schließlich Bayern) an den Ausschuß für das Landheer und die Festungen bis zum 1. Mai
EW GE. 51, 2) vermittelt (§. 52, „ m 4).
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6 de Abgesehen von den 6.# eehenen Fällen sind in diese Nach igen freiwilli
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haben, und diejenigen Einjährig-Freiwilligen, deren Zurückstellung (S. 93, 2, 2 und s) sie vermittelt haben bezw. über
deren Einstellung ihnen, sofern eine Zurückstelltma überhaupt 100n nicht veifäg war, von den betreffenden Truppen-
(Marine- Ibeilen Mittheilung gemacht worden ist.
**) In Mürttemberg dem Oben Nerenlirungsrat.
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