Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

S. 
Sachverständigenverein. Ernennung eines Mitglieds des literarischen Sachverständigenvereins 
für Württemberg, Baden und Hessen. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 9. Februar 
1889. 34. 
Salem, Enangelisches Vereinshaus in Stuttgart s. Juristische Persönlichkeit. 
Schifffahrt. Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Reckar. Bekanntmachung 
des Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1889. 313. 
Staatsbeamte und 
Staatsdiener. Eintritt von Staatsbeamten in die Kirchengemeinde= und Kirchenstiftungsräthe. 
Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des 
Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen vom 10. April 1889. 163. 
Verzeichniß der zu vorgängiger Heirathsanzeige nicht verpflichteten Beamten und Bediensteten. 
Verfügung derselben Ministerien vom 7. November 1889. 316. 
s. auch Rangordnung. 
Staatseisenbahnen s. Verkehrsanstalten. 
Staatskrankenanstalten. Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Gebäranstalt in 
Stuttgart aufgenommenen Schwangeren und Wöchnerinnen. Bekanntmachung des Medizinal- 
kollegiums, Abtheilung für die Staatskrankenanstalten vom 10. Mai 1889. 179. 
Festsetzung der Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. Bekanntmachung derselben 
Behörde vom 16. August 1889. 276. 
Ständeversammlung (. Landtag. 
Stempelabgaben s. Reichsstempelabgaben. 
Steuerwesen. Steuererhebung vom 1. April 1889 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
21. März 1889. 43. 
Ergänzung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze wegen Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 27. März 1889. 166. 
Finanzgesetz für die Finanzperiode 3 #etvo m 2. Juli 1889. 208. 
Erhebung eines Zuschlags zur Hundeabgabe durch die Gemeinden. Gesetz vom 2. Juli 
1889. 215. " 
Ausstellung von Uebergangsscheinen für kontrolepflichtige Biersendungen durch die Orts- 
steuerämter Enzberg und Otisheim, Kameralamts Maulbronn. Verfügung des Finanz- 
ministeriums vom 9. August 1889. 276. 
Errichtung von Grenzsteuerämtern. Verfügung des Finanzministeriums vom 26. September 
1889. 309. 
Ausfuhr von Wein, Obstmost, Bier und Malz nach dem übrigen deutschen Zollgebiet. 
Verfügung des Finanzministeriums vom 27. September 1889. 309. 
Strafgefangene s. Strafvollzugskostenbeiträge. 
Strafnachrichten und 
Strafurtheile. Mittheilungen an die Regierungen von Belgien, Brasilien, Italien, Luxemburg, 
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