Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Sie  dienen  als  Ausweis  für  die  Militärpflichtigen  während  der  Dauer  ihrer  Militärpflicht.

Die  Aushändigung  der  Loosungsscheine  erfolgt  unmittelbar  nach  der  Loosung  durch  die  Gemeindevorsteher

  oder  deren  Vertreter,  welchen  dieselben  durch  die  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommission
zugehen

Vor  der  Aushändigung  werden  die  Rekrutirungsstammrollen  durch  Eintragung  der  Loosnummern
  ergänzt.
Die  Loosungsscheine  sind  bei  allen  Anmeldungen  zur  Rekrutirungsstammrolle  und  jeder  Gestellung
vor  den  Ersatzbehörden  vorzuzeigen.

Bei  jeder  Gestellung  werden  sie  durch  die  Ersatzkommission  vervollständigt.

Ueber  Eintragungen  beim  Verziehen  siehe  §.  47,.

8.  68.
Beendigung  des  Musterungsgeschäfts.

Nach  geschehener  Loosung  ist  das  Musterungsgeschäft  beendigt.
Ueber  die  ordnungsmäßig  stattgehabte  Loosung  wird  eine  Verhandlung  aufgenommen  und  von  allen
Mitgliedern  der  verstärkten  Ersatzkommission  unterzeichnet.

Hiernach  werden  die  außerordentlichen  Mitglieder  entlassen.
Die  ständigen  Mitglieder  vergleichen  ihre  alphabetischen  Listen  nochmals  genau  und  reichen  hierauf
nach  näherer  Bestimmung  der  Ober-Ersatzkommission  eine  summarische  Uebersicht  der  Ergebnisse
des  Musterungsgeschäfts  an  die  Ober-Ersotzkommission  (zu  Händen  des  Militärvorsitzenden)  ein.

War  der  Infanterieoffizier  mit  Führung  der  alphabetischen  Liste  des  Bezirkskommandeurs
im  Musterungstermin  beauftragt  (S.  64,2),  so  kann  derselbe  auch  zum  Vergleichen  der  Listen
noch  herangezogen  werden.

Ueber  etwaige  während  des  Musterungsgeschäfts  bewirkte  Einstellung  unsicherer  Dienstpflichtiger
  ist  bei  Vorlage  der  Uebersicht  Meldung  zu  erstatten  (§.  66,6.

Hierauf  werden  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  §.  50  die  Vorstellungslisten  angelegt.  Ob

dieselben  einzusenden  oder  erst  im  Aushebungstermin  vorzulegen,  bestimmt  die  Ober-Ersatzkommission.


Der  Vorstellungsliste  A  sind  die  betreffenden  Ausschließungsscheine,  der  Vorstellungsliste  B
die  Ausmusterungsscheine,  der  Vorstellungsliste  C  die  Landsturmscheine  beizufügen.

Treten  nach  Aufstellung  der  Vorstellungslisten  durch  Zuzug  oder  Wegzug  der  Militärpflichtigen  2c.

Veränderungen  ein,  so  sind  erstere  hiernach  durch  den  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommission  vor
Beginn  des  Aushebungsgeschäfts  bezw.  jedes  Geschäftstages  unter  Aufnahme  einer  bezüglichen
Bemerkung  zu  berichtigen.

Im  übrigen  siehe  §.  72,.

Abschnitt  IX.
Aushebungsgeschäft.

S.  69.
Aushebungsreise.

Der  Plan  zur  Aushebungsreise  wird  durch  die  Infanterie-Brigadek  d  aufgestellt  und  den

Civilvorsitzenden  der  Ober-Ersatzkommissionen  mitgetheilt.

Bei  Aufstellung  des  Reiseplans  bleibt  zu  beachten:

a)  Aufeinanderfolge  der  Aushebungsbezirke  nach  ihrer  örtlichen  Lage,