Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

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M 2. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. Jannar 1890. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aichung der Neckarschiffe. Vom 26. Dezember 1889. — 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Untersuchung der Neckarschiffe und die Ausstellung der 
Schiffsatteste. Vom 26. Dezember 1889. — Bekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegs= 
wesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 31. Dezem- 
ber 1889.— Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Staatsprüfung in der Thierheilkundc. 
Vom 11. Jannar 1890. 
  
vVersügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aichung der Ueckarschiffe. 
Vom 26. Dezember 1889. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird in Betreff der 
Aichung der Neckarschiffe Nachstehendes verfügt: 
S. 1. 
Die den Neckar mit Gütern befahrenden Schiffe werden auf Verlangen der Eigen- 
thümer oder Führer derselben geaicht. Zur Ausführung der Aichung ist das in Heilbronn 
eingerichtete „Schiffsaichamt“ berufen. Dasselbe besteht aus dem Vorstand des Haupt- 
zollamts Heilbronn (Oberzollinspektor), dem jeweiligen Wasserbauinspektor und dem schiffs- 
bankundigen Mitglied der Kommission für die Untersuchung der Neckarschiffe (Ministe- 
rialverfügung vom 15. Mai 1884, Reg. Blatt S. 82, S. 4).
	        
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